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Design Wettbewerb will die Revolution

3
May
2007

Design Wettbewerb will die Revolution

“DeinDesign” revolutioniert den Look von MP3-Player, Mobile Phones, Notebooks und Spielkonsolen durch eine zweite Haut, so genannte DesignSkins und du kannst Teil dieser Revolution sein!

Eine Revolution geht anders, aber den Designern unter euch wollte ich diesen Wettbewerb nicht vorenthalten. Doch Vorsicht: die Seite “visuellerorgasmus.de” sieht nach wie vor grottig aus. Ist doch irgendwie absurd: einen Designwettbewerb dort zu starten, wo selbst dringend Hilfe nötig wäre…

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7 Reaktionen zu “Design Wettbewerb will die Revolution”

  1. Normal würde ich ja sagen, das es auch andere Geschmäcker gibt, aber da hast du vollkommen recht. Die Seite braucht dringend Hilfe.

    Im übrrigen finde ich diese Revolution nicht so sonderlich toll…

  2. Hallo Kai, danke dass du deinen Lesern die Möglichkeit gibts, bei einem spannenden Communitysourcing-Projekt dabei zu sein und dafür so gar über deinen Schatten springst unser grottiges VisualOrgasm zu supporten. Geschmäcker sind in der Tat verschieden und ich hoffe, dass schlägt sich auch in dem Projekt nieder. Gruß

  3. Oh, da kann ich wohl nicht mitmachen, mein Arbeitskollege sitzt in der Jury. ^^

  4. Hallo Frank, ich sprach vom Layout, nicht vom Content - bevor da Missverständnisse entstehen. VO war in meinen Anfangfstagen eine super Ressource. Aber die Zeit schreitet voran und über 200 (!) Fehler im Quelltext, Framesets, Texte die über das Layout herausragen etc. sind schon ein ganz besonderes Schmankerl im Netz. Für die Aktion aber viel Erfolg.

  5. Naja, schonmal die Teilnahme bedingungen gelesen?

    11. Der Teilnehmer übertragt dem Anbieter sämtliche ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten an den Grafiken ein. Dazu gehören insbesondere
    a. das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG),
    b. das Verbreitungsrecht (§17 UrhG),
    c. das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG),
    d. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG),
    e. das Senderecht (§ 20 UrhG), das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG),
    f. das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen (§§ 23 f. UrhG), die Arbeitsergebnisse im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen,
    g. das Recht zur Übertragung der genannten Nutzungsrechte an Dritte sowie
    h. das Recht, diese Rechte Dritten vorab einzuräumen (§ 34 Abs.1 UrhG).

    Und alles nur um ein popeliges Handy zu gewinnen? Sehr fraglich alles.

  6. @sebastian: fraglich? hhmm… das sind standards. und wenn man als designer über zb crowdsourcing mit seinen entwürfen geld verdienen möchte, sollte man sich an diese standards gewöhnen. btw: das popelige handy im wert von knapp 200 euro ist nur die zugabe. DeinDesign ermöglicht den gewinnern dauerhaft über die verkäufe der skins zu verdienen. was ist schlecht daran, in gesellschaft von artists wie Felix Kissling oder Timo Wuerz zu sein und für sein artwork kohle zu bekommen?

    @kai: ok! wir hoffen sehr bald mit einem neuen VO durchstarten zu können. wir arbeiten dran! ;)

  7. Ich bin gespannt.